Windparkprojekt „Am Eisenkopf“ - Fragen & Antworten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei unserer Informationsveranstaltung am 08. Dezember 2025 zum Windparkprojekt „Am Eisenkopf“ haben wir angekündigt, die häufigsten Fragen und Antworten in einem FAQ für Sie zusammenzustellen. Dieses Versprechen möchten wir hier gerne einlösen.
In diesem FAQ finden Sie sowohl Fragen, die während der Veranstaltung besprochen wurden, als auch solche, die damals noch offenblieben. Ergänzend haben wir Themen aufgenommen, die uns als Projektierer von Windenergieanlagen erfahrungsgemäß immer wieder begegnen und zum aktuellen Stand des Projekts passen.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und sind bei weiteren Fragen, Anregungen, Hinweisen oder auch Kritik gerne für Sie da. Dafür haben wir eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der Sie uns künftig erreichen können:
Vielen Dank, dass Sie den Dialog rund um den Windpark „Am Eisenkopf“ so engagiert begleiten – Ihr Interesse und Ihre Rückmeldungen sind ein wertvoller Beitrag zu einem transparenten und erfolgreichen Projektverlauf.
Bauzeit und Nutzung
Ein vorgegebenes Ziel, sowohl seitens der Gemeinde Lahnau und des HessenForstes, als auch grundsätzlich der Qair Deutschland GmbH, ist eine waldschonende Bauweise. Bei der Planung nutzt Qair bestehende Infrastruktur (Forstwege) und setzt Spezialequipment ein, um den Eingriff in den Wald zu minimieren. Zudem werden gerodete Flächen wieder aufgeforstet oder durch Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung (z.B. Extensivierung von Monokulturen) kompensiert. Da immer eine vollständige Kompensation stattfinden muss, geht durch den Bau und Betrieb von WEA kein Wald verloren. Zusätzlich bietet sich die Chance mit der Pacht eine ökologisch sinnvolle Umgestaltung (Anpassung an extremeres und trockeneres Klima) des Waldes zu finanzieren. Mit den Mehreinnahmen durch Pacht und kommunale Beteiligung können u.a. auch bestehende Wanderwege gepflegt oder neue angelegt werden, um den Naherholungswert des Waldes zu steigern.
Auf diese Weise bleiben Waldökologie, Forstwirtschaft, Jagdbetrieb und nicht zuletzt auch der Erholungsraum für die Waldbesucher erhalten und werden langfristig als Antwort auf den Klimawandel sogar verbessert.
Grundsätzlich setzt der Klimawandel den Wald und die Forstwirtschaft unter großen Druck. In vielen Regionen sind durch Windwurf, Trockenheit, Borkenkäfer etc. - sowie in dieser Region durch den zweipunktigen Eichenprachtkäfer - Kalamitätsflächen entstanden, also Massenerkrankungen von Waldbeständen. Ein Ausbau der regenerativen Energien ist dringend notwendig und hilft letztendlich auch dem Wald.
Während der Bauzeit wird es phasenweise zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Forst kommen, wobei die Forstwege bereits heute durch die Forstwirtschaft stark beansprucht werden. Eine komplette Sperrung des Forstes ist nicht geplant. Während der Anlieferung der Großkomponenten kann es außerdem zu temporären Straßensperrungen kommen. Ein genaues Logistikkonzept kann erst gemeinsam mit den Anlagenherstellern zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet werden.
Die geforderte Tragschicht beträgt in der Regel 4,5 Meter Breite. Da die Zuwegung entlang bestehenden Forstwegen geplant wird, müssen diese nur verbreitert werden. Üblicherweise haben Forstwege eine Breite von 3 Metern, so dass diese um 1,5 Meter verbreitert werden und in Kurven je nach Winkel mehr. Es ist mit einer verhältnismäßig geringen notwendigen Ertüchtigung der Zuwegung zu rechnen. In der Regel ist der Rückschnitt schon nach einem Jahr weitgehend eingewachsen und optisch nicht mehr erkennbar.
Die Zufahrten werden, wie Forstwege, mit einer Schottertragschicht in Körnung 0/56 aufgebaut und lagenweise mit Walzenzug verdichtet. Die Dicke des Schotterpolsters hängt vom Untergrund ab. Bei sehr weichem Untergrund kann auch unterhalb zuerst eine Schicht Schroppen (0/200) eingebaut werden. Das Material kommt aus lokalen Steinbrüchen, dabei werden alle Auflagen aus der Genehmigung erfüllt (z.B. Kategorie LAGA Z0 für Einbau im Trinkwasserschutzgebiet). Die Zufahrten werden wie normale Forstwege erstellt und entwässert, i.d.R. mit 1-2 % Neigung und Wasserführung mit Durchlässen an den notwendigen Stellen.
Sicherheit und Risiken
Jede WEA muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Teil dieser Genehmigungsunterlagen ist unter anderem ein örtliches Brandschutz- und Sicherheitsgutachten.
Für das Gutachten werden die örtlichen Begebenheiten der Rettungswege betrachtet und sichergestellt, dass während Bau & Betrieb ausreichend Löschwasser vor Ort ist. Reicht das Löschwasser der umliegenden Feuerwehren nicht, können Zisternen oder Löschteiche notwendig sein. (Diese Entscheidung fällt die zuständige Brandschutzbehörde im Rahmen des BImSchG-Verfahrens).
Des Weiteren sind bei neuen WEA modernste anlagentechnische Sicherheitsvorkehrungen verbaut. Zum Schutz des Waldes bei einem Brand der WEA wird für eine gültige Genehmigung mit den örtlichen Brandschutzbehörden und der örtlichen Feuerwehr ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Die Anlagen sind mit Schutzvorrichtungen wie Lichtbogendetektoren, Schaltanlagenschutzrelais, Temperatursensoren und Rauchmeldern ausgestattet. Bei Standorten im Wald wird üblicherweise auch eine Selbstlöschanlage verbaut. Bei möglichen Anzeichen einer Gefahr wird die Anlage sofort abgeschaltet und vom Netz genommen.
Die Technik und Sicherheitsstandards der WEA haben sich über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt, sodass die Wahrscheinlichkeit für einen Brand oder eine andere Havarie inzwischen sehr gering ist. Es sind nur ca. 0,03 % der WEAs in Deutschland jährlich von schweren Unfällen betroffen [BWE 2017]. Dies spiegelt sich auch in den vergleichsweise geringen Kosten der Haftpflichtversicherung wider die jährlich unter 100 EUR/WEA betragen.
Eine Kontamination von Grundwasser beim Brand einer WEA in Deutschland ist bis dato nicht vorgekommen, obwohl es üblich ist, dass WEA in Wasserschutzgebieten der Zone III gebaut werden dürfen. Die Anforderungen, die sich aus dem Grundwasserschutz ergeben, sind in Deutschland genau geregelt (z.B. in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)) und sind beim Bau sowie Betrieb der Anlage immer zu beachten. Im Genehmigungsprozess trägt die Wasserschutzbehörde dafür Sorge, dass alle Anforderungen eingehalten werden.
Zum Brandrisiko: Jede WEA muss nach dem BImSchG genehmigt werden. Teil dieser Genehmigungsunterlagen ist unter anderem ein örtliches Brandschutz- und Sicherheitsgutachten. Die Technik und Sicherheitsstandards der WEA haben sich über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt, sodass die Wahrscheinlichkeit für einen Brand oder eine andere Havarie inzwischen sehr gering ist. Ein Restrisiko besteht jedoch weiterhin. Es sind nur ca. 0,03 % der WEAs in Deutschland jährlich von schweren Unfällen betroffen (BWE 2017). Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einem Brandereignis kommt, benutzt die Feuerwehr das Löschwasser nur, um die umliegenden Bäume zu befeuchten, damit sich der Brand nicht ausbreitet. Eine Kontamination von Löschwasser ist somit ausgeschlossen.
Nun zum Risiko einer Kontamination: Für WEA in einem Wasserschutzgebiet wird zudem in der Regel ein standortspezifisches hydrogeologisches Gutachten erstellt, in dem Maßnahmen für den Brand-/Havariefall festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind dazu da, eine Kontamination des Grundwassers zu verhindern. Für den standortspezifischen Untergrund wird im hydrogeologischen Gutachten unter anderem berechnet, wie schnell im Worst-Case die wassergefährdenden Stoffe in den Boden eindringen können und wie schnell somit der Boden ausgekoffert werden muss. Daraus ergeben sich Maßnahmen, die in einem Havariefall unmittelbar zu befolgen sind, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Mit Erfolg, wie die Statistik von null Fällen einer Kontamination von Grundwasser beim Brand von WEA zeigt.
Umweltschutz
Die Grundlage für die Sicherung des Arten- und Naturschutzes bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Nach Durchführung der arten- und naturschutzfachlichen Kartierungen werden die im Genehmigungsverfahren notwendigen Gutachten erstellt.
Im Zuge dessen wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, der ein Konzept für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt, um windkraftsensible Arten umfassend zu schützen.
Für den nicht vermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft sowie die Beeinträchtigung und Gefährdung der vorkommenden Arten wird ein Maßnahmenkatalog festgelegt. Dieser beinhaltet verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Hierdurch wird der Natur- und Artenschutz über die Errichtungszeit hinaus und auch für die gesamte Betriebsdauer sichergestellt.
Vogelschutz: Durch die Ausweisung von Windgebieten, von avifaunistischen Kartierungen im Vorfeld und auf die jeweiligen Situationen zugeschnittenen Maßnahmenpaketen kann das Gefährdungsrisiko gesenkt werden, wodurch eine Vereinbarkeit von Windenergie und dem Schutz der Avifauna entsteht.
Schutz von Fledermäusen: Je nach kartiertem Artenvorkommen und deren Aktivitätsbereich wird ein Abschalt-Algorithmus zum Schutz von Fledermäusen entwickelt. Abgeschaltet wird vom Frühjahr bis in den Herbst von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei bestimmten Parametern (Temperatur/Windgeschwindigkeit/Niederschlag). Der anfangs festgelegte Algorithmus wird durch ein zweijähriges Monitoring überprüft und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde bei Bedarf angepasst, sodass die WEA während der Aktivität von Fledermäusen im Nahbereich außer Betrieb ist.
Die bilanzielle Klimaschutzwirkung durch die Windenergieanlagen ist ca. 1.000 mal höher als durch den Wald. Zum Vergleich: Auf 0,4 ha Wirtschaftswald – dies entspricht etwa der dauerhaften Rodungsfläche einer Windenergieanlage – werden im Laufe von 20 Jahren etwa 224 Tonnen CO₂ gebunden. Eine Windenergieanlage verhindert im Laufe von 20 Jahren dagegen die Freisetzung von über 200.000 Tonnen CO₂ bei fossiler Energieerzeugung.
Die energetische Amortisation liegt in der Regel bei drei bis sieben Monaten, hängt aber am Ende vom Anlagentyp, Standort sowie vom genauen Windertrag ab. Die CO₂-Einsparungen im Vergleich zur fossilen Energieerzeugung führen bereits wenige Monate später zur Amortisation des baubedingten CO₂-Ballasts. Über den gesamten Lebenszyklus einer WEA belaufen sich die Einsparungen – inklusive der Bauphase – auf rund 200.000 Tonnen CO₂ (siehe oben).
Der Wald am Eisenkopf wird von HessenForst forstwirtschaftlich genutzt. Auch sonst nutzt HessenForst seine Staatswaldflächen primär für nachhaltige Forstwirtschaft mit Holzernte als Hauptertragsquelle. Die Einnahmen werden ergänzt durch Verpachtungen für Windenergie. Im Vergleich zur forstwirtschaftlichen Nutzung verursacht ein Windprojektierungsunternehmen nur eine minimale Flächenbelastung, die zudem durch Kompensationen ausgeglichen wird (z.B. Walderhaltungsabgabe, Wiederaufforstungen und andere Ausgleichsmaßnahmen).
Pro WEA entsteht eine dauerhafte Rodungsfläche von ca. 0,4 ha und eine temporäre Rodungsfläche 0,6 ha. Wobei mit dauerhaft die Betriebszeit, also 30 Jahre, gemeint sind – das ist eher kurz für eine forstwirtschaftliche Zeitrechnung. Nach der Nutzung werden die Flächen alle wieder aufgeforstet – hierfür hinterlegt der Betreiber eine Bürgschaft beim Regierungspräsidium (diese zusätzlich zur Rückbaubürgschaft). Eine weitere Belastung ist der Wegeausbau, der zur Bodenverdichtung führt.
Nun noch eine kleine Nebenrechnung zum Ertrag:
Nehmen wir die gesamte Rodungsfläche – also dauerhaft und temporär – kommt man pro WEA auf eine Fläche von 1 ha. Im Schnitt wächst ein Wald je nach Quelle in Deutschland 10 bis 15 fm (=Festmeter) pro Hektar. Bei einem durchschnittlichen Preis pro Festmeter von ca. 130 € in Deutschland, ergibt sich daraus ein Ertrag von knapp 2.000 € / Jahr / ha. Die Pacht einer WEA – die 1 ha Fläche braucht - bringt der Gemeinde über 150.000 € / Jahr. Hinzu kommen weitere Erträge aus kommunaler Beteiligung und anderer möglicher Beteiligungsmodelle.
Wenn man diese Rechnung auf HessenForst und die von HessenForst bewirtschafte Fläche anwendet, sieht das wie folgt aus. HessenForst erntet jährlich rund 1,7 Millionen Festmeter Holz aus dem Staatswald (ca. 344.150 ha). Das entspricht ca. 5.500 Hektar, die pro Jahr gerodet werden. Das entspricht einem Ertrag von etwa 220 Mio. € pro Jahr. Würde man auf der Fläche, die jedes Jahr gerodet wird Windenergieanlagen bauen, erzielten diese (5.500 WEA) jährlich Pachteinnahmen von über 1 Mrd. €. Zugleich könnte HessenForst immer noch über 98% ihres Forstes bewirtschaften und daraus Einnahmen generieren.
Der Wald bleibt multifunktional: Schutz, Erholung und nachhaltige Nutzung stehen im Vordergrund.
Quellen:
Staatswald | landwirtschaft.hessen.de
Windenergie | HessenForst, Windkraft im Wald bringt Hessen Forst über 10 Millionen Euro ein | proplanta.de, buergerforum-energiewende-hessen
Technik und Betrieb
Teilweise werden ausgediente Windenergieanlagen auf Zweitmärkten im Ausland wieder aufgebaut. Ist dies nicht möglich, werden die Materialien recycelt – derzeit mit einer Quote von etwa 80–90 %. Eine Herausforderung bleibt die Rotorblattentsorgung, da diese aus schwer trennbaren Verbundwerkstoffen bestehen. Forschungen, etwa das von Vestas entwickelte CETEC-Verfahren, zielen darauf ab, auch diese Materialien künftig vollständig recycelbar zu machen. Zudem gilt abschließend: Je mehr WEA zurückgebaut werden, desto wirtschaftlicher werden diese Verfahren (Economies of Scale). Durch den weltweiten Ausbau der Windenergie ist daher mit Fortschritten in diesem Bereich zu rechnen.
Die exakten Fundamenttiefen und -radien sind letztendlich anlagenspezifisch und werden sich im Rahmen von 25 bis 30 Meter Durchmesser und 2,5 bis 4 Meter Tiefe bewegen.
Im Regelfall werden die Kabel als System im Bankettbereich der Wege in ca. 1 m Tiefe verlegt. Der Kabelgraben hat eine Breite von 40 cm. Die dabei gekappten Wurzeln wachsen nach dem Verfüllen wieder nach und müssen nicht dauerhaft ferngehalten werden. Der Kabeltrassenbau hat keinen Einfluss auf die Wasserspeicherkapazität des Bodens.
Wirtschaft und Wohnen
In Hessen ist 40,1% der Landesfläche bewaldet. Um die gesetzliche Vorgabe von 2% Fläche für Windenergiegebiete einhalten zu können, ist es somit nachvollziehbar, dass auch viele Windvorranggebiete im Wald liegen. Zudem herrscht in Deutschland und auch in Hessen ein großer Flächendruck (z.B. durch Landwirtschaft, Infrastruktur, Wohnbebauung) und Windenergieanlagen werden zum Schutz der Menschen mit einem Mindestabstand zu Siedlungen und sonstiger Wohnbebauung gebaut. Die ausgewiesenen Flächen sind somit immer in siedlungsfernen, nicht landwirtschaftlich genutzten Gebieten, die zumeist bewaldet sind. Ein weiterer Aspekt, der zur Ausweisung von Vorranggebieten im Wald führt, sind die Windgeschwindigkeiten. In den Mittelgebirgsregionen, wie dem hiesigen Hessischen Bergland, sind die Windgeschwindigkeiten auf den Anhöhen am höchsten. Diese Anhöhen sind zumeist bewaldet.
Ein Vorteil von Windenergie im Wald ist, dass diese oft in siedlungsfernen Wirtschaftswäldern liegen und somit weniger Konfliktpotenzial bergen. So dienen die Bäume als Sichtschutz, wodurch die Türme auch im Nahbereich kaum wahrgenommen werden.
Der Immobilienpreis wird von vielen Faktoren beeinflusst: Lagequalität, Arbeitsmarkt, demografische Entwicklung, Infrastruktur, Zinssituation usw. der Einfluss einer einzelnen Windenergieanlage ist im Gesamtbild schwer isolierbar. Zu diesem Schluss kam unter anderem die EnergieAgentur NRW in ihrem Faktencheck von 2017.[1]
Andere Untersuchungen zeigen einen kleinen Effekt auf die Immobilienpreise. Zum Beispiel eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2024. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Preise für Immobilien mit mindestens einer Windenergieanlage im Umkreis von ein bis zwei Kilometern im Durchschnitt um 1,8 Prozent niedriger sind als für ein statistisch identisches Objekt ohne WEA in dieser Entfernung. Dieser Effekt nimmt mit zunehmender Entfernung ab und ist ab etwa drei Kilometern nicht mehr nachweisbar.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Studie in den USA. Die 2024 in dem Fachjournal Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) veröffentlichte Studie zeigt einen Preiseffekt von 1%. Wie bei der Studie des RWI nimmt der Effekt mit steigender Entfernung ab. Die Studie zeigt zudem, dass der Effekt auch mit der Zeit abnimmt.
„Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Hauspreise sind viel geringer als allgemein befürchtet“, erklärt Maximilian Auffhammer, Professor am Department of Agricultural and Resource Economics (ARE) der University of California, Berkeley und Mitautor der Studie. Was ihn am meisten überrascht hat, ist dass der Hauswert im Laufe der Jahre wieder auf den ursprünglichen Preis ansteigt.
[1] EnergieAgentur.NRW_Faktencheck_Windenergie-und-Immobilienpreise.pdf